KTM Macina Sport und die Arbeitswelt

Die E-Bikes der Produktlinie „KTM Macina Sport", wie sie beispielsweise bei der MK Sportartikel GmbH angeboten werden, sind durchgängig als leistungsstarke Modelle mit innovativer Ausstattung zu klassifizieren. Österreichs führender Fahrradhersteller KTM fertigt mit der Reihe „KTM Macina Sport" Edel – Fahrräder, die sich getragen von ihren außergewöhnlichen Produktmerkmalen gekonnt von vergleichbaren Konkurrenzmodellen abheben. In die Räder sind ausschließlich hochwertige Materialien verbaut. Der serienmäßig eingelassene Premium- Performance – Cx – Antrieb der Marke Bosch generiert herausragend dynamische und agile Fahreigenschaften. Wegen ihrer kompromisslosen Hochwertigkeit sind die Räder prädestiniert, um von Arbeitnehmern als „Dienstrad" genutzt zu werden. 

Da seit dem Jahre 2012 bundesweit das „Dienstwagen – Privileg" für Fahrräder gilt, bieten zahlreiche Händler die Räder zum Leasing an. Das Erwerbsmodell ist mit zahlreichen attraktiven Vorteilen für den Arbeitnehmer verknüpft. Betriebe stellen ihren Mitarbeitern im Zuge dessen auf Wunsch „Diensträder" zur Verfügung. Hierbei greifen die gleichen Konditionen wie bei einem Dienstwagen.   

Unmittelbar beim Händler trifft der Angestellte die Auswahl seines subjektiven „Wunsch- Dienstrades". Die Firma least das Produkt und trägt die monatlich anfallenden Leasingraten. Ergänzend schließt der Arbeitgeber mit dem Händler einen fortlaufenden Wartungsvertrag und eine Versicherung ab. Der Angestellte erhält im Nachgang das Fahrrad vorwiegend zur freien Nutzung. Wegen der anhaltend Möglichkeit zur „privaten Verwendung" ist das „Dienstrad" in diesem Kontext als geldwerter Vorteil einzuordnen. Demnach ist der Angestellte verbindlich dazu verpflichtet ein Prozent des entsprechenden Listenpreises monatlich zu versteuern. 

Sofern die Firma die monatlichen Leasingraten übernimmt, ist das Modell sehr empfehlenswert. Ist das potentielle „Dienstrad" mit einem hohen Listenpreis verbunden, kann der Arbeitnehmer, forciert durch das Modell, mit erheblichen individuellen Steuereinsparungen rechnen. Angestellte, die sich für ein Dienstrad interessieren, sollten unbedingt explizit mit dem Arbeitgeber abklären, ob ein entsprechendes Rad bezuschusst wird. Derzeit fahren deutschlandweit rund 200 000 Menschen ein „Dienstrad". Unternehmen, die die Räder ihren Mitarbeitern uneingeschränkt für den privaten Gebrauch überlassen, bieten ihren Angestellten auf diese Weise finanzielle Vorteile, die den Nutzwert einer Lohnerhöhung nachweisbar übersteigen. Die Kosten für die Anschaffung der „Diensträder" setzen die Firmen gewinnmindernd ab. Somit wird den Unternehmen die Umsatzsteuer vollständig erstattet. 

Die Entfernungspauschale für den Weg zum persönlichen Arbeitsplatz kann grundsätzlich für ein „Dienstrad" geltend gemacht werden. Etwa 0,30€ je Entfernungskilometer können Nutzer vom zuständigen Finanzamt einfordern. Der Nutzwert eines „Dienstrades" für Fahrten im privaten Kontext wurde bisher analog zum individuellen Satz der Einkommenssteuer verrechnet. Alternativ musste der Fahrer ein exaktes Fahrtenbuch für das Finanzamt anfertigen, welches zuverlässig über jede einzelne Fahrt mit dem „Dienstrad" informierte. In dem Fahrtenbuch wurde zwischen Privatfahrten, dienstlichen Anlässen sowie den Arbeitswegen differenziert. Eine neue Regelung sorgt für eine nachhaltig steuerliche Besserstellung der Fahrer eines Dienstrades. Im Gegensatz zu Fahrern eines Dienstwagens müssen Nutzer der „Diensträder" ihren Weg zur Arbeit nicht mit einer zusätzlichen Versteuerung von jeweils 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer belegen.


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